Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

UrhG § 87a Begriffsbestimmungen

UrhG § 87a Begriffsbestimmungen

[ Auszug: (1) Datenbank im Sinne dieses Gesetzes ist eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet un ... ]